Ende Februar hat die Bezirksversammlung beschlossen, die Soziale Erhaltungsverordnung auf Eimsbüttel-Nord, Hoheluft-West und das südliche Stellingen auszuweiten. Wie sollen alteingesessene Bewohner vor Verdrängung geschützt werden? Das Bezirksamt kann verhindern, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Es kann auch Luxussanierungen verbieten, die für Mieter ebenfalls die Gefahr beinhalten, an den Stadtrand gedrängt zu werden. Da die Kosten für den Einbau von Fahrstühlen oder Anbau von Balkonen auf die Mieter umgelegt werden, können die Mieten dadurch kräftig ansteigen.
Wer hat für die Verordnung gestimmt?
Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken komplett sowie die große Mehrheit der CDU. „Wir haben uns seit langem dafür stark gemacht“, so Rüdiger Rust, der SPD-Fraktionsvorsitzende.
Wer will den Wohnungsmarkt lieber unreguliert sehen?
Drei Abgeordnete der CDU stimmten gegen die Verordnung, ebenso wie die beiden Vertreter der FDP und einer der fraktionslosen Abgeordneten, die 2015 aus der AfD ausgetreten waren. Enthalten haben sich ein Verteter der CDU und ein parteiloser, ehemaliger AfD-Abgeordneter.
Gab es schon mal eine Soziale Erhaltungsverordnung in den Gebieten?
Teilweise ja. Zwischen 1994 und 2001 wurden die Mieter in Eimsbüttel-Nord geschützt. Als der aus CDU, den Rechtspopulisten der Schill-Partei und FDP bestehende Senat unter Bürgermeister Ole von Beust die Macht übernahm, wurde die Soziale Erhaltungsverordnung recht schnell gekippt.
Wurde das ausgenutzt?
Ohne den Schutz der Verordnung wurden offenbar für 98 Wohnungen in der denkmalgeschützten „Hamburger Burg“ an der Ecke Stellinger Weg/Meth-fesselstraße still und leise Teilungserklärungen ins Grundbuch eingetragen. Diese sind Voraussetzung, um Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
Hat das Verfahren zu lange gedauert, immerhin sind fast sechs Jahre vergangen, seitdem die Bezirksversammlung beschlossen hatte, zu prüfen ob nach „Eimsbüttel-Süd“ weitere Verordnungen folgen sollen?
Mieterschützer begrüßen zwar, dass die Verordnung im April in Kraft tritt, kritisieren aber die Verspätung: „Die Entwicklung des Wohnungsmarktes ist weder neu noch überraschend. Deswegen hätten die Verordnungen deutlich früher eingeführt werden müssen“, so Marc Meyer von Mieter helfen Mietern. Meyer hofft, dass nun wenigstens einige „Verschlimmerungen und Wegzüge einigen Mieter erspart bleiben“. Am wichtigsten auf dem Wohnungsmarkt seien allerdings umgehend „zahlreiche neue preiswerte Wohnungen, eine wirksame Begrenzung von Neuvermietungsmieten und Modernisierungsmieterhöhungen sowie Eindämmung von Eigenbedarfskündigungen.
Erhaltungsverordnung
Ein Gutachten, das im Oktober 2017 im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass in Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd ein „hoher Verdrängungsdruck“ besteht. In Eimsbüttel-Süd zwischen Altonaer Straße, Kleiner Schäferkamp, Fruchtallee, Doormannsweg und Eimsbütteler Straße gilt die Soziale Erhaltensverordnung bereits seit dem 30. Juli 2014.
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