Luxussanierungen und Verdrängung alteingessener Mieter: Wohnungen in Eimsbüttel sind so begehrt, dass der Senat versucht, die schlimmsten Spekulationsauswüchse durch den Erlass von Sozialen Erhaltungsverordnungen zu begrenzen. In Eimsbüttel Süd gilt die Verordnung seit dreieinhalb Jahren, jetzt sollen im Frühjahr 2018 das restliche Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd besonders geschützt werden. Ein Interview mit Marc Meyer, Jurist bei „Mieter helfen Mietern“, der zahlreiche Fälle von Luxussanierungen aus der Praxis kennt.
Herr Meyer, hat die Soziale Erhaltungsverordnung aus Ihrer Sicht Mieter in Eimsbüttel Süd vor Verdrängung aus dem Gebiet geschützt?
Marc Meyer: Die Verordnung verhindert leider keine Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen nach dem Mietenspiegel oder Modernisierungen. Wir gehen aber davon aus, dass Eigentümer aufgrund der Verordnung in nicht wenigen Fällen von Luxussanierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Abstand genommen haben. Sie haben befürchtet, keine behördliche Genehmigung zu erhalten. Genaue Zahlen gibt es dazu naturgemäß nicht. Aber jede nicht luxussanierte oder nicht umgewandelte Wohnung ist auf dem sowieso überteuerten und engen Wohnungsmarkt ist ein Gewinn für Hamburgs Mieter.
Jetzt ist die Erlass einer Verordnung für Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und Harvestehude geplant. Kommt die Verordnung aus Ihrer Sicht noch rechtzeitig, um der Verdrängung von Mietern entgegen zu wirken oder ist es dafür bereits zu spät?
Meyer: Leider hat es in diesen Stadtteilen in den letzten Jahren bereits zahlreiche Umwandlungen in Eigentumswohnungen gegeben. Auch teure und streitige Aufwertungen von Wohnungen mit entsprechenden Mieterhöhungen haben schon stattgefunden. Ganz sicher haben deswegen viele Mieter Ihre Wohnung aufgeben müssen oder sind davon bedroht. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes ist weder neu noch überraschend. Deswegen hätten die Verordnungen deutlich früher eingeführt werden müssen.
Dies haben Mieter helfen Mietern und andere schon seit Jahren gefordert. Jetzt hoffen wir auf einen schnellen Erlass der Verordnungen. Und dass wenigstens einige Verschlimmerungen und Wegzüge einigen Mieter erspart bleiben. Am wichtigsten auf dem Wohnungsmarkt sind allerdings umgehend zahlreiche neue preiswerte Wohnungen, eine wirksame Begrenzung von Neuvermietungsmieten und Modernisierungsmieterhöhungen sowie Eindämmung von Eigenbedarfskündigungen.
Haben Sie aktuelle Beispiele für Luxussanierungen?
Meyer: Ja, am Eppendorfer Weg 141 wurden neben energetischen Maßnahmen vor jeden der vier Hauseingänge gläserne Aufzüge und an die einzelnen Wohnungen Balkons gebaut, Die Gesamtmieterhöhung lag bei circa acht Euro je Quadratmeter! Hätte dort eine Erhaltungssatzung gegolten, so wären für den Balkonanbau und die Fahrstühle keine Genehmigung erteilt worden.
Soziale Erhaltungsverordnung
Diese Verordnung nach dem Baugesetzbuch soll verhindern, dass angestammte Bewohner durch aufwertende bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verdrängt werden.
Ein Gutachten, das im Oktober im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass in Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd ein „hoher Verdrängungsdruck“ besteht. „Das Ziel ist es, die Verordnung im ersten Quartal 2018 zu erlassen“, sagt Bezirksamtssprecher Kay Becker.
In Eimsbüttel Süd zwischen Altonaer Straße, Kleiner Schäferkamp, Fruchtallee, Doormannsweg und Eimsbütteler Straße gilt die Soziale Erhaltensverordnung bereits seit dem 30. Juli 2014.
❱❱ www.hamburg.de/eimsbuettel/erhaltungsverordnungen/7190264/soziale-erhaltungsverordnung/
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